Musiklexikon: Was bedeutet Instrument?

Instrument (1802)

Instrument. Ein musikalisches Instrument ist ein Körper, der durch Kunst so eingerichtet wird, dass er fähig ist, die zur Hervorbringung der Töne nötigen und in ihm erregten bestimmten Schwingungen der Luft leicht aufzufassen und wieder mit verstärkter Kraft zurückzustoßen.

Eine hinlängliche Geschichte der musikalischen Instrumente von ihrem ersten Ursprunge und ihrem allmählichen Wachstum bis zu dem Grade der Vollkommenheit, zu welchem sie sich erhoben haben, würde nicht bloß den Tonkünstler, sondern überhaupt den Geist jedes Denkers interessieren. Sie würde nicht nur einen wichtigen Beitrag zu der Geschichte der Aufklärung des menschlichen Geistes abgeben, sondern auch zugleich die Perfektibilität der Menschheit durch solche Beispiele erläutern, wo der Geist, nicht notgedrungen von physischen Bedürfnissen, zu Erfindungen und zur Vervollkommnung derselben, aus dem Triebe sich zu vergnügen, angefacht wurde. Es ist hier der Ort nicht zu untersuchen, in wieweit man sich, bei dem Mangel so vieler dazu nötigen Nachrichten, zu einer solchen Geschichte der Instrumente Hoffnung machen kann. So viel ist indessen gewiss, dass die Sammlungen der Materialien, die wir dem Prätorius, Bonnani, Kircher, Mersenne, la Borde usw. zu danken haben, hierzu noch lange nicht zureichend ist. Es gehören Nachrichten ganz anderer Art dazu, um den Geschichtsschreiber der Instrumente in den Stand zu setzen, uns zu zeigen, wie nach und nach der menschliche Geist einige zwischen zwei Widder- oder Stierhörner gespannte Fäden zur Harfe, die Schildkrötenschale zur Laute, ein Stückchen Rohr, dem der Hirte mit Zwange einige Töne entlockte, zur Flöte oder Hoboe, oder die Panspfeife zur Orgel umschuf.

Es ist wohl keinem Zweifel mehr unterworfen, dass die menschliche Kehle unter allen Werkzeugen, wodurch der Ausdruck leidenschaftlicher Töne hervorgebracht werden kann, das schönste und vorzüglichste sei. Daher kann jedes Instrument, welches der menschlichen Stimme und ihren sanften Biegungen der Töne am nächsten kommt, auf einen gewissen Vorzug vor den übrigen mit Recht Anspruch haben. Man kann aber auch den Grad der Vollkommenheit eines Instrumentes noch aus anderen für die Tonkunst wichtigen Gesichtspunkten betrachten. So hat z. B. ein solches Instrument, auf welchem nicht bloß eine Melodie, sondern auch zugleich die harmonische Begleitung derselben vorgetragen werden kann, in vieler Rücksicht unleugbare Vorzüge vor denjenigen, die bloß zum Vortrage einer einzigen Stimme geeignet sind. Eine andere Art von Vorzug gewinnt ein Instrument vor den anderen durch den Vorteil, den Ton ohne erneuerten Anschlag fortklingend zu erhalten, und wieder einen anderen Vorzug gibt einem Instrument der größere Umfang seiner Töne usw. Selbst durch den besonderen Zweck und sogar durch den Ort, wo die Instrumente gebraucht werden, erhält bald dieses, bald jenes einen Vorzug vor den übrigen. So gewinnen z. B. bei einer Musik unter freiem Himmel die Blasinstrumente einen wichtigen Vorzug vor allen Saiteninstrumenten; und in Ansehung des besonderen Endzweckes behauptet z. B. die mit schmetterndem Tone geblasene Trompete, die in einem Zimmer unsere Gehörnerven bis zum widrigsten Gefühle erschüttert, im Feldlager den Rang über alle anjetzt gebräuchlichen Instrumente.

Kurz, es sind in keinem derselben alle Vollkommenheiten vereint. Die mehresten derselben besitzen aber etwas Eigentümliches, wodurch sie zu einem besonderen, ihren Eigenschaften entsprechenden Zwecke angewendet, sich vor anderen auszeichnen. Dieses Eigentümliche der gebräuchlichen Instrumente sowie auch ihre Wirkung und Beziehung aufeinander muss besonders der Tonsetzer fleißig studieren, damit er teils den Vorteil, den sie in jedem besonderen Falle gewähren können, in seine Gewalt bekomme, teils auch, damit er keinem derselben etwas auszuführen zumute, welches seiner Natur zuwider ist.

Es würde hier zu weitläufig sein, diesen vielumfassenden Gegenstand zu zergliedern und alle die Fälle aufzusuchen, bei welchen bald dieses, bald jenes Instrument mit überwiegendem Vorteile angewendet werden kann, ich will daher nur noch die gebräuchlichste Klassifikation der Instrumente berühren und sodann ein Verzeichnis der alten und neuen Instrumente beifügen, von welchem man in diesem Werke nach Beschaffenheit der Umstände eine kürzere oder längere Beschreibung unter ihren eigenen Artikeln findet.

Die Alten teilten ihre Instrumente in drei Hauptarten, nämlich in Blas-, Saiten- und Schlaginstrumente. Dieser Einteilung bedient man sich auch noch heutzutage [um 1800], jedoch mit dem Unterschiede, dass man den neueren Erfindungen zu Folge noch eine vierte Hauptart hinzufügen muss, unter welche diejenigen Instrumente gehören, bei welchen der Ton durch das Reiben des Glases hervorgebracht wird.

Die Blasinstrumente werden eingeteilt,

  1. in solche, die durch die vermittelst eines Blasebalges aufgefangte [sic] und gepresste Luft zur Intonation gebracht werden; hieher gehören die Orgel, das Positiv, das veraltete Regal und die Leyerorgel;
  2. in solche, die mit dem Munde angeblasen werden. Hier unterscheiden sich wieder
    • diejenigen, die keine Tonlöcher haben und bei welchen die Verschiedenheit der Töne durch die Verschiedenheit der Bildung der Lippen hervorgebracht wird, wie z. B. bei der Trompete; und
    • diejenigen, die mit Tonlöchern versehen sind. Diese haben entweder nur auf einer Seite Tonlöcher für die Finger, wie z. B. die Flöte oder Oboe, oder sie sind auch auf der anderen Seite mit Tonlöchern für die Daumen versehen, wie der Fagott oder das Clarinet.

Übrigens werden sie entweder vermittelst eines gedrehten Mundstücks intoniert, wie der Zinke oder Serpent, oder vermittelst eines Rohres, wie die Hoboe, oder auch vermittelst eines Schnabels, wie das Clarinet usw.

Von allen diesen verschiedenen Instrumenten haben einige einen Schalltrichter oder eine Stürze, wie z. B. das Clarinet und die Hoboe, andere hingegen sind mit keiner Stürze versehen, z. B. der Fagott oder die Flöte.

Die Saiteninstrumente werden eingeteilt

  1. in solche, bei welchem die Saiten mit einem Bogen gestrichen werden, daher sie den Namen Bogenisntrumente erhalten, und dahin gehören alle Geigeninstrumente;
  2. in solche, bei welchen die Saiten mit dn Fingern oder mit einer Feder [Plektrum] gerissen werden, wie bei der Laute und Zither mit ihren Abarten; und
  3. in solche, bei welchen die Saiten durch den Schlag eines anderen Körpers zum Klange gebracht werden, wie z. B. bei dem Fortepiano durch den Anschlag eines Hammers oder bei dem Pantaleon durch den Anschlag eines Klöppels. Diese besondere Art der Saiteninstrumente pflegt man krustische Saiteninstrumente zu nennen, und man unterscheidet dabei, ob der Schlag eines Körpers an die Saiten vermittelst einer Claviatur bewirkt wird oder nicht. Im ersten Falle nennt man sie insbesondere krustische Claviatur-Instrumente, um sie von der Orgel zu unterscheiden, bei welcher durch den Niederdruck der Tasten die Ventile aufgezogen werden, durch welche der Wind in das Pfeifwerk dringen kann.

Alle diese Saiteninstrumente haben dieses gemein, dass sie einen Sangboden haben, wodurch der Ton verstärkt und einige Zeit fortklingend erhalten wird.

Die eigentlichen sogenannten Schlaginstrumente werden entweder vermittelst eines Wirbels traktiert, wie die Pauke, oder vermittelst eines Hammers, wie die Glockenspiele. Oder sie sind so beschaffen, dass ein Teil derselben an den anderen geschlagen wird, wie bei den Becken und Kastagnetten. Oder der Schlag geschieht durch die schnelle Bewegung des ganzen Instrumentes, wie bei den Sistern und dergleichen.

Bei den neuerfundenen Instrumenten, bei welchen der Ton durch das Reiben an befeuchtetem Glase hervorgebracht wird, bestehen die Gläser entweder in Schalen oder Glocken, wie bei der Harmonika, oder in Glasstäben, wie bei dem Euphon.

Verzeichnis der Instrumente, von welchen man unter ihren besonderen Artikeln nach Beschaffenheit der Umstände eine kürzere oder längere Beschreibung findet:

Die Instrumente der alten Ägypter

  1. Blasinstrumente
  2. Saiteninstrumente
  3. Schlaginstrumente
    • die Pauke
    • das Sistrum nebst anderen Rappeln und Klapperinstrumenten

Die anjetzt in Ägypten und in dem angrenzenden Abyssinien gebräuchlichen Instrumente

  1. Saiteninstrument
    • die Lyra
  2. Schlaginstrumente
    • Nagareet, eine Art von Kesselpauke
    • Kabaro, eine kleine Trommel
    • das Sistrum

Die Instrumente der alten Hebräer

  1. Blasinstrumente
  2. Saiteninstrumente
    • Kinnor oder Cinnor
    • Asor oder Asosra
    • Nebel
    • Minnim
    • Machol
    • Schalischim
  3. Schlaginstrumente

Die Instrumente der alten Griechen

  1. Blasinstrumente
    • Aulos oder die Flöte, die verschiedene Arten und Gattungen unter sich begriff, als:
      1. Monaulos oder die einfache Flöte
      2. die Doppelflöten, die wieder in sinistrae und dextrae unterschieden wurden; oder die
      3. nach gewissen Völkern benannt wurden; als die dorische, die phrygische oder lydische Flöte usw.; oder man teilte sie
      4. nach dem Umfange der menschlichen Stimme ein, z. B. in Jungfern-, Knaben- und Männerflöten usw.
    • Keras, das Horn - war unserem Zinken ähnlich
    • Salpinx oder die Trompete; sie wurde unterschieden
      1. in die gerade oder argivische
      2. in die krumme oder ägyptische
      3. in die celtische, die man Carnyx nannte
      4. in die paphlagonische
      5. in die medische von Schilfrohr
      6. in die tyrrhenische
    • Syrinx, hatte ebenfalls verschiedene Gattungen, von denen die merkwürdigsten sind:
      1. Syringa Panos und
      2. Bombyx
    • Hydraulos oder die Wasserorgel
  2. Saiteninstrumente
    • Lyra
    • Chelis oder die Laute
    • Cithara oder die Zither
    • Pectis
    • Phorminx
    • Psalterion
    • Magadis
    • Simicon
    • Epigonion
    • Nabla
    • Trigonon
    • Barbitos
    • Sambuca
  3. Schlaginstrumente
    • Tympanon
    • Cymbalum oder die Becken
    • Krotalon
    • Acetabulum oder Oxibaphon musiken
    • Sistrum

Instrumente der späteren Jahrhunderte, die anjetzt veraltet sind

  1. veraltete Blasinstrumente
    • Regal und Bibelregal
    • Bloch- oder Blockflöten, dahin gehören:
      1. die Bassflöte oder der Flötenbass
      2. die Tenor- und Altflöte
      3. die Flöte à bec oder Flute douce
    • Pommern oder Bombarden, als:
      1. Bombardone oder der große Baßpommer
      2. Bombardo oder der Baßpommer
      3. der Bassetpommer
      4. der Altpommer
      5. der Diskantpommer
    • Bassanelli
    • Cornamusen
    • Krummhörner
    • Dolcian
    • Korthol oder Singel-Korthol
    • Ranket oder Racket
    • Chorus
    • Sackpfeifen mit ihren verschiedenen Arten; (Surdeline);
    • Schryari
    • Sordun
    • Calandrone
    • Schwiegel oder Stamentienpfeifen von verschiedenen Dimensionen
    • Deutsche Flöte oder Dolzflöte
    • Schallmey
    • Oboe d'Amour
  2. veraltete Saiteninstrumente
    1. die mit dem Fingern oder mit einer Feder [Plektrum] gerissen werden
      • Angelique
      • Apollon
      • Consonante
      • Spitzharfe oder Irländische Harfe
      • Pandure oder Pandor
      • Pandurina oder Mandurchen
      • Orpheoreon
      • Penorkon
      • Calichon
      • Lyra barberina
      • Quinterne
    2. Claviatur-Instrumente
      • Arpichord
      • Gambenwerk
      • Cembalo onnicordo
      • Pentecontachordon
      • Claviergambe
      • Claviorganum (nämlich nach der alten Einrichtung)
      • Spinet
      • Arcicembalo
      • Leyer
    3. Bogeninstrumente
      • Accordo
      • Altobasso
      • Arci-Viola di Lira
      • Lira da braccio
      • Lira da gamba
      • Lirone perfetto
      • Pochette oder Taschengeige
      • Trompete marine
      • Viola bastarda
      • Viola die Spala
      • Englisch Violet
      • Ribeca
      • Viola Pomposa
      • Violino piccolo
  3. Schlaginstrumente
    • Acetabulum
    • Adufe
    • Altambor
    • Anacara
    • Verillon
    • Beton de Biscaye
    • Ringelpauke
    • Tintinnabulum
    • Surdastrum
    • Rappel
    • Claquebois oder Strohfiedel

Anjetzt [um 1800] gebräuchliche Instrumente

  1. Blasinstrumente
    1. Blasinstrumente, welche die Luft durch Blasebälge erhalten
    2. die mit dem Munde geblasen werden
      • Trompete
      • Horn
      • Posaune
      • Hoboe
      • Flöte, nebst Terz- und Oktavflöte
      • Clarinet
      • Bassethorn
      • Fagott, nebst Quart- und Contrafagott
      • Englisch Horn
      • Zinken oder Cornet
      • Serpent oder Schlangenrohr
      • Querpfeife
      • Calandrone
      • (Stimmpfeife)
  2. Anjetzt gebräuchliche Saiteninstrumente
      1. die mit dem Bogen traktiert werden
      2. die mit den Fingern oder mit einer Feder gerissen werden
      3. Claviatur-Instrumente
        • Clavier
        • Clavessin
        • Fortepiano in Flügel- und Tafelform
      4. die mit Klöppeln geschlagen werden

    (Unter die Saiteninstrumente gehört auch noch die Aeolsharfe mit ihrer größten Gattung der Riesenharfe, wobei die Saiten durch den Zug der Luft zum Klange gebracht werden.)

  3. die anjetzt gebräuchlichen Schlaginstrumente

Instrumente, die in dem letztverwichenen Jahrhundert [18. Jh.] erfunden worden sind

  1. Saiteninstrumente, und zwar
    1. Claviatur-Instrumente
      • Animo-Chorde
      • Apollonion
      • Bogenflügel und Bogenhammerclavier
      • Cembal d'Amour
      • Clavecin royal
      • Orphica
      • Clavessin electrique
      • Clavessin harmonieux
      • Clavessin acoustique
      • Clavessin à peau de buffle
      • Melodica
      • Tangentenflügel
      • Fortepiano und Fortbien
      • Saitenharmonika
      • Denis d'or
      • Glas-Chord
      • Farbenclavier
      • Doppelflügel oder Vis à vis
      • Nagelclavier
      • Dittanaklasis oder Dittaleloclange
    2. Saiteninstrumente von vermischtem Traktemente
  2. Blasinstrumente
    • Orchestrion, eine Art von Orgel
    • Clarinet
    • Bassethorn
    • Englisch Horn
    • Amorschall
    • Inventionshorn
    • Tuba hercotectonica […]
  3. Glasinstrumente
    • Harmonika
    • Euphon
    • Clavicylinder und die von dem Freiherrn von Dalberg erfundene Glas- und Saitenharmonika

Nationalinstrumente der Russen

  1. Saiteninstrumente
  2. Blasinstrumente
    • Walinka oder Walnika
    • Dutka oder Schweran
  3. Schlaginstrumente
    • Trommel
    • Torropil oder ein Brummeisen

Instrumente der Türken

  1. Saiteninstrumente
  2. Blasinstrumente
    • Nei
    • Mescal
    • Zurna
  3. Schlaginstrument
    • Daire

[Koch Musikalisches Lexikon 1802, 779ff]

Instrumente (1807)

Instrumente. Weil in diesem Wörterbuche sowohl die anjetzt gebräuchlichen als auch die veralteten und uralten musikalischen Instrumente unter ihren besonderen Namen aufgeführt und, so viel der Raum erlaubt, beschrieben werden, so ist hier nur noch zu bemerken, dass schon die Griechen gewohnt waren, die Instrumente einzuteilen in Saiten-, Blas- und Schlaginstrumente, und dass man bis jetzt noch diese Einteilung beibehalten hat. Seit der Erfindung der Harmonika und des Euphons muss jedoch noch eine vierte Art hinzugefügt werden, nämlich diejenige, bei welcher der Ton durch Reibung des Glases hervorgebracht wird. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 191f]

Instrument (1882)

Instrument (griech. organon, lat. instrumentum, ital. stromento) heißt jedes mechanische Werkzeug zur Ausführung besonderer Verrichtungen. Ein Musikinstrument ist demnach ein mechanisches Werkzeug zur Erzeugung von Tönen und Klängen. Je nach der Art derselben unterscheidet man Blasinstrumente, bei welchen eine Luftsäule den Ton erzeugt; Saiteninstrumente, bei denen man aus Därmen, Seide oder Metall gefertigte Saiten als Tonerzeuger benutzt, und Schlaginstrumente, bei denen das Fell von Tieren oder metallene Körper tönend gemacht werden.

Die Blasinstrumente werden je nach den Stoffen, aus welchen sie gefertigt sind, in Holz- und Metallblasinstrumente geschieden; zu jenen gehören die Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott und die verwandten Instrumente; zu diesen Horn, Trompete, Posaune, Tuba und alle die verwandten Unterarten. Auch die Orgel gehört zu den Blasinstrumenten.

Die Saiteninstrumente werden wieder in solche geschieden, bei denen die Saiten vorwiegend vermittelst Bogens angestrichen werden, um sie zum Klingen zu bringen, und die deshalb Streichinstrumente heißen, wie Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass; und in solche, deren Saiten gerissen [gezupft, angeschlagen] werden, wie Guitarre, Harfe, Zither u. dgl., und in solche, bei denen die Saiten durch Hämmer angeschlagen werden, wie bei dem Pianino, Flügel u. dgl., die, weil dies durch Tasten vermittelt wird, auch Tasteninstrumente heißen.

Zu den Schlaginstrumenten gehören endlich: Pauke, Trommel, Becken, Tamtam, Tambourin, Triangel, Glockenspiel, Holz- und Glasharmonika usw. [Reissmann Handlexikon 1882, 215]