Instrument (1882)

Instrument (griech. organon, lat. instrumentum, ital. stromento) heißt jedes mechanische Werkzeug zur Ausführung besonderer Verrichtungen. Ein Musikinstrument ist demnach ein mechanisches Werkzeug zur Erzeugung von Tönen und Klängen. Je nach der Art derselben unterscheidet man Blasinstrumente, bei welchen eine Luftsäule den Ton erzeugt; Saiteninstrumente, bei denen man aus Därmen, Seide oder Metall gefertigte Saiten als Tonerzeuger benutzt, und Schlaginstrumente, bei denen das Fell von Tieren oder metallene Körper tönend gemacht werden.

Die Blasinstrumente werden je nach den Stoffen, aus welchen sie gefertigt sind, in Holz- und Metallblasinstrumente geschieden; zu jenen gehören die Flöte, Oboe, Klarinette, Fagott und die verwandten Instrumente; zu diesen Horn, Trompete, Posaune, Tuba und alle die verwandten Unterarten. Auch die Orgel gehört zu den Blasinstrumenten.

Die Saiteninstrumente werden wieder in solche geschieden, bei denen die Saiten vorwiegend vermittelst Bogens angestrichen werden, um sie zum Klingen zu bringen, und die deshalb Streichinstrumente heißen, wie Violine, Viola, Violoncello und Kontrabass; und in solche, deren Saiten gerissen [gezupft, angeschlagen] werden, wie Guitarre, Harfe, Zither u. dgl., und in solche, bei denen die Saiten durch Hämmer angeschlagen werden, wie bei dem Pianino, Flügel u. dgl., die, weil dies durch Tasten vermittelt wird, auch Tasteninstrumente heißen.

Zu den Schlaginstrumenten gehören endlich: Pauke, Trommel, Becken, Tamtam, Tambourin, Triangel, Glockenspiel, Holz- und Glasharmonika usw. [Reissmann Handlexikon 1882, 215]