Musiklexikon: Was bedeutet Diskantklausel?

Discant-Clausel (1873)

Discant-Clausel [heutige Schreibweise: Diskantklausel] nennt man auch die Schlussformel oder die Fortschreitung, welche beim vollkommenen Tonschluss die Oberstimme macht und der dann entweder aus der Sekunde oder aus der Septime in die Tonika geschieht. Siehe Kadenz und Tonschluss. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 180]