Musiklexikon: Was bedeutet Altklausel?

Altclausel (1865)

Altclausel [heutige Schreibweise: Altklausel], Clausula allizans, der Tongang der Altstimme beim vollkommenen Tonschluss, und zwar insbesondere, wenn die Altstimme aus dem Dominantakkord in den tonischen Dreiklang hinein auf der Quint der Tonart liegen bleibt, wie unter a). Oft aber tritt sie auch aus dem Leitton in die Oktave (b) oder aus der Dominantseptime in die Terz des tonischen Dreiklanges (c).

Altklausel (Dommer 1865)

Altklausel (Dommer 1865)

Altklauseln, Notenbeispiele

Altklauseln, Notenbeispiele

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 43f]

Altclausel (1802)

Altclausel [Altklausel]. Dieser Ausdruck bezeichnet eigentlich die Tonfolge der Altstimme bei dem Gebrauch eines vollkommenen Tonschlusses, und zwar insbesondere den Fall, wenn diese Stimme bei den beiden zum Tonschluss nötigen Akkorden auf der fünften Stufe der Tonleiter liegen bleibt, wie bei Fig. 1. Oft tritt sie aber auch aus dem unterhalben Ton in die Tonika oder aus der vierten in die dritte Stufe, wie bei Fig. 2:

Altklauseln (Koch 1802)

Altklauseln (Koch 1802)

Altklauseln, Notenbeispiele

Altklauseln, Notenbeispiele

[Koch Musikalisches Lexikon 1802, 136]