Musiklexikon: Was bedeutet Klausel?

Clausel, Clausula (1840)

Clausel [heutige Schreibung: Klausel], Clausula [lateinisch], Schlusssatz, bezeichnet die Form, in welcher die verschiedenen Hauptstimmen in den Schluss fallen. Die Diskantklausel bewegt sich entweder aus der zweiten oder siebten Stufe in den Hauptton; die Altklausel bleibt auf der Dominante [auf der fünften Stufe]; die Tenorklausel tritt entweder von der vierten oder von der zweiten Stufe in die dritte, und die Bassklausel bewegt sich von der Dominante in den Grundton. Doch wird zuweilen auch (bei ausgelassener Quinte) in der Altstimme die Diskantklausel oder die Tenorklausel und in der Tenorstimme die Diskantklausel gebraucht. Beispiele siehe unter Tonschluss.

Auch nennt man Klausel einen kurzen Anhang, der den Tonschlüssen zuweilen hinzugefügt wird (Beispiel 30).

Klausel (Gathy 1840)

Klausel (Gathy 1840)

[Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 73f]