Altclausel (1802)

Altclausel [Altklausel]. Dieser Ausdruck bezeichnet eigentlich die Tonfolge der Altstimme bei dem Gebrauch eines vollkommenen Tonschlusses, und zwar insbesondere den Fall, wenn diese Stimme bei den beiden zum Tonschluss nötigen Akkorden auf der fünften Stufe der Tonleiter liegen bleibt, wie bei Fig. 1. Oft tritt sie aber auch aus dem unterhalben Ton in die Tonika oder aus der vierten in die dritte Stufe, wie bei Fig. 2:

Altklauseln (Koch 1802)

Altklauseln (Koch 1802)

Altklauseln, Notenbeispiele

Altklauseln, Notenbeispiele

[Koch Musikalisches Lexikon 1802, 136]