Ad libitum (1929)
Ad libitum (lateinisch, "nach Belieben"),
- als Vortragsbezeichnung so viel wie frei im Tempo, scheinbar ohne Takt (Gegensatz: a battuta).
- Als Charakteristik von Instrumenten als Teilen eines Ensembles so viel wie nicht unbedingt nötig, evtl. entbehrlich (Gegensatz: "obligat"). Viele Sinfonien der Zeit um 1750 haben zwei Hörner ad libitum, desgleichen die Erstlinge der Klavier-Ensemblemusik (Filtz, Schobert, Edelmann, Eichner usw.) eine Violine oder Violine und Cello ad libitum. Vgl. den Themat. Katalog der Mannheimer Kammermusik i. d. DTB. Bd. XV und XVI (H. Riemann).