Ad libitum (1865)

Ad libitum, Vortragsbezeichnung, abgekürzt ad. lib., nach Belieben, willkürlich, siehe A capriccio. Zuweilen kommt der Ausdruck auf den Titelblättern der Tonstücke vor, die beliebige Besetzung derselben durch gewisse verschiedene Instrumente betreffend. Zum Beispiel "Sonate für Pianoforte mit Horn oder Flöte oder Violoncello ad libitum"; es kann also eins von diesen drei Instrumenten nach Gefallen gewählt werden. Oder z. B. "Clarini ad libitum", "Oboi ad libitum", d. h. die Trompeten oder Oboen können bei Aufführung des Tonstückes angewendet, aber auch ohne wesentlichen Nachteil für dasselbe fortgelassen werden, falls es an den dazu nötigen Ausführenden mangelt. In Konzerten "Cadenza ad libit.", der Solospieler kann eine Kadenz machen oder es unterlassen. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 25]