Musiklexikon: Was bedeutet Obligat?

Obligat (1865)

Obligat, obligato, obligé (gebunden), heißt eine dem Hauptgesang eines Tonstückes beigegebene, seinen Ausdruck unterstützende und vervollständigende Stimme, die so mit ihm verflochten ist, dass sie ohne Verstümmelung des ganzen Tonbildes nicht fortbleiben darf. So zum Beispiel die in der älteren Arie sehr gewöhnliche, mit dem Gesang duettierende Instrumentalsolostimme, die man auch konzertierende Stimme nennt - in welchem Sinn dann der Ausdruck con Violino, Flauto etc. obligato zu verstehen ist.

Ursprünglich gehört der Terminus der in fugenmäßigem oder imitierendem, also an feste Themen gebundenen Schreibart an, eine an ein Thema oder Motiv gebundene Stimme. Der Contrappunto obligato ist ein solcher, der mit einer festen Figur gegen den Cantus firmus sich bewegt. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 623]

Obligat (1882)

Obligat ("verbindlich", unentbehrlich, wesentlich) heißt eine konzertierend behandelte Begleitstimme, welche daher nicht etwa weggelassen werden darf. Besonders nennt man eine Instrumentalstimme obligat, welche mit einer Singstimme konzertiert, in welchem Fall ja doch die Singstimme stets die dominierende Partie bleibt, während man zum Beispiel statt Violinsonate mit obligater Bratsche und Continuo jetzt lieber sagt Duo für Violine und Bratsche und, wenn die Bratsche wirklich ebenbürtig behandelt ist, Concertante für Violine und Bratsche. Gesänge für eine Solostimme mit Orgel- oder Klavierbegleitung, auch wohl mit Orchester, und einem obligaten Instrument (Flöte, Violine etc.) sind besonders im vorigen Jahrhundert [18. Jh.] in großer Zahl geschrieben worden. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 641]

Obligat, obligato (1879)

Obligat, obligato (italienisch, vom Lateinischen), obligé (französisch), selbstständig, hauptstimmig; diejenigen Stimmen und Instrumente, die den Hauptvortrag eines Tonstücks entweder allein oder mit anderen (Füll- oder Ripien-)Stimmen auszuführen haben, also nicht nur begleitend sind. Es kann sich dies auf einen Teil des Tonstücks, obligaten Satz, für irgendein Instrument oder eine Singstimme beziehen oder auf ganze Tonstücke. Im letzten Fall ist entweder "obligate Stimme" gleichbedeutend mit "Konzertstimme" sowie "obligate Spieler" mit "Konzertspieler", oder es ist eine begleitende Stimme obligat gesetzt, die bei der Ausführung nicht weggelassen werden darf. So hat man Gesangstücke mit obligater Violin-, Violoncell- oder Hornbegleitung etc. Obligat ist auch Gegensatz von ad libitum. [Riewe Handwörterbuch 1879, 179]