Obligat (1882)

Obligat, obligato, obligé (gebunden) heißt die der Haupstimme gegenübergestellte, möglichst selbständige Begleitungsstimme [sic], die demnach nicht fehlen darf. Auch die Orchester- und jede andere Begleitung ist nur in diesem Sinne obligat zu nennen. [Reissmann Handlexikon 1882, 329]