Beneplacito (1882)

Beneplacito (ital.) = Gefallen, Belieben, Ermessen, daher a beneplacito = nach Gefallen, Belieben. Eine Vortragsbestimmung, welche die Ausführung der so bezeichneten Stellen der Einsicht und dem Ermessen des Ausführenden überlässt. [Reissmann Handlexikon 1882, 45]