Musiklexikon: Was bedeutet Solo?

Der musikalische Fachbegriff "Solo", ausführlich erläutert von Musikexperten in ihren berühmten Musiklexika des 19. Jahrhunderts - gesammelt im Online-Musiklexikon von musikwissenschaften.de

Solo (1882)

Solo (italienisch), allein; tasto solo (t. s.) bedeutet in der Generalbassbezifferung, dass die übrigen Stimmen pausieren und nur die Bassstimme selbst angegeben werden soll.

Ferner ist Solo die Bezeichnung eines Instrumentalstücks, welches allein, ohne Begleitung eines anderen Instruments, vorgetragen wird (Solostücke für Klavier, Violine, Cello, Flöte etc.). Innerhalb der für Orchester geschriebenen Werke bedeutet Solo so viel wie eine auffallend heraushebende, von einem einzelnen Instrument ausdrucksvoll vorzutragende Stelle, die indes in der Regel von anderen Instrumenten (Begleitinstrumenten) sekundiert wird. Es ist daher in Partituren gleichbedeutend, ob eine Stelle für Klarinette, Horn etc. mit Solo oder Con espressione (c. espr.), Espressivo (espr.) bezeichnet wird.

Wieder eine andere Nuance der Bedeutung des Wortes ist die, dass es bei Instrumenten, welche vielfach besetzt sind, als Gegensatz von Tutti gebracht wird. Die Anweisung "Solo" im Parte der Violinen (Bratschen, Celli, Bässe) eines Orchesterwerks bedeutet, dass nur ein Violinist (der Soloviolinist, Vorgeiger, Konzertmeister) die Stelle spielen soll. Der Wiedereintritt der übrigen Geiger wird dann durch "Tutti" bezeichnet. In demselben Sinn ist in Chorwerken "Solo" der Gegensatz von "Chor". Vergleiche Ripieno. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 861]

Solo (1865)

Solo.

  1. Ein Tonstück für eine Singstimme oder ein Instrument, entweder ganz allein, oder mit Begleitung eines oder mehrerer anderer Instrumente. Die Solostimme ist, wenn mit einer oder mehreren Begleitstimmen verbunden, die Hauptstimme, welcher der wesentliche Teil des Tonausdruckes in dem betreffenden Stücke zukommt. Die Begleitstimmen haben die Solostimme zu tragen, harmonisch zu unterstützen und ihren Ausdruck zu verstärken und zu vervollständigen. Man unterscheidet einstimmige und mehrstimmige Solosätze. In einstimmigen ist nur eine Solostimme vorhanden, wie z. B. die Arie, die Konzerte für Streich- und Blasinstrumente (auch für Klavier, insofern letzteres, wenngleich in sich mehrstimmig, doch immer nur für eine Partie gilt). In mehrstimmigen Solosätzen treten mehrere Solostimmen auf, dazu gehören die Duette, Terzette etc. für Gesang und Instrumente. Von den hierher gehörigen Tonstücken sowie vom Wesen einer Hauptstimme und dem der Begleitung, ist in den verschiedenen gleichnamigen Artikeln besonders gehandelt.
  2. Insbesondere eine Art Tonstücke für ein Soloinstrument, zur Gattung der Sonate gehörend, gewöhnlich aus drei verschiedenen Sätzen bestehend, von denen ein jeder seinen eigenen Charakter und fertige Ausgestaltung für sich hat, mit den übrigen aber in innerem Zusammenhange steht. Dieses Solo unterscheidet sich von der Sonate, wenn überhaupt, so durch nichts weiter als eine etwas glänzendere und konzertmäßige Behandlung seiner Hauptstimme.

Mit dem Worte Solo pflegt man noch zu bezeichnen

  1. die Hauptperioden eines Konzertes, mit welchen der Konzertspieler zwischen den Ritornellen sich hören lässt;
  2. in Stimmen, welche (wie in großen Orchesterstücken z. B. die Hörner, Oboen, Fagotten etc.) für gewöhnlich nicht eigentlich obligat gehalten sind, solche Stellen, an welchen diese Stimmen zeitweilig Hauptstimmen werden, eine Hauptmelodie auszuführen haben;
  3. in begleitenden Stimmen die Eintrittsstellen des Solos nach beendigtem Tutti, um jenen anzuzeigen, dass sie nun mehr nach der Hauptstimme sich zu richten hätten.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 778f]

Solo, Soli (1840)

Solo (italienisch, "allein"; in der Mehrzahl: Soli). Ein Solo ist eine Passage oder ein Stück, wo nur ein Instrument ganz allein, d. h. ohne alle Begleitung, oder vor allen übrigen Stimmen hervortretend sich hören lässt. Ist es eine Singstimme, die ein Gesangstück zwar allein, jedoch mit Begleitung eines oder mehrerer Instrumente ausführt, so heißt sie eine Arie. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 430]

Solo, Solopartie (1879)

Solo (italienisch, eigentlich "allein"), ein Alleingesang oder Alleinspiel. Solopartie, ein Einzelsatz in mehrstimmigen Musik- oder Gesangswerken. […] Solo, das Eintreten einer Passage, wo nur ein Instrument allein, d. h. ohne Begleitung, oder vor allen übrigen Stimmen hervortretend sich hören lässt. Ist es eine Singstimme (Solostimme), die ein Gesangstück allein, jedoch mit Begleitung eines oder mehrerer Instrumente, ausführt, so heißt das Gesangstück Arie (vergleiche Duett oder Duo, Terzett oder Trio). Entgegengesetzt dem Solo ist das Tutti oder Chor, wo alle Stimmen einfallen. [Riewe Handwörterbuch 1879, 239]