Musiklexikon: Was bedeutet Satz?

Satz (1882)

Satz heißt zunächst jedes einzelne Glied eines abgeschlossenen Tonstücks, soweit es für sich selbst schon verständlich ist. Die kleinsten Glieder heißen Motiv, sobald ein solches in sich abgeschlossen erscheint, aber Satz. Wird einem solchen Satz dann ein anderer angereiht, als sein Gegensatz, so wird der erste zum Vorder-, der andere zum Nachsatz, und beide zusammengefasst bilden eine Periode. In ähnlichem Sinne gliedern sich dann die größeren Formen in Haupt- und Nebensatz, in Durchführungs- oder Mittelsatz und Schlusssatz beim Rondo, Allegro usw. (siehe dort), die Fuge in Durchführungen und Zwischensätze und endlich die zusammengesetzten Formen: die Sinfonie und Sonate in die verschiedenen Sätze: Allegro, Adagio, Scherzo oder Menuett und Rondo oder Finale (siehe dort).

Dass man ferner unter Satz die grammatische Beschaffenheit, die harmonische Ausarbeitung, Stimmführung der Tonstücke usw. versteht, ist unter Reiner Satz bereits angedeutet worden. In diesem Sinne heißt auch diese Schreibart: Satz- oder Setzkunst und unterscheidet man den strengen Satz, der sich streng an die festgestellten Regeln der mehrstimmigen Schreibart (Setzkunst) hält, und freien Satz, der sie dabei mit größerer Freiheit handhabt. [Reissmann Handlexikon 1882, 462]

Satz (1865)

Satz.

  1. Gleichbedeutend mit Thema; Hauptsatz und Nebensatz gleich Hauptthema und Nebenthema. Siehe Thema.
  2. Ein Teil einer Periode. Die gewöhnliche achttaktige Periode besteht aus zwei Sätzen, von denen der erste Vordersatz, der zweite Nachsatz heißt. Jeder dieser beiden Sätze enthält zwei Abschnitte von je zwei Takten. Siehe Periode.
  3. Ein aus einer Anzahl Perioden bestehender Teil eines Tonstückes; zum Beispiel der Mittelsatz (die Durchführung) im Allegro der Sonate (siehe dort). Die Zwischensätze in der Fuge (siehe dort).
  4. Ein für sich als ein Ganzes abgeschlossener Teil eines aus mehreren solcher Ganzen bestehenden Tonwerkes; so die Sätze Allegro, Adagio, Scherzo etc. der Symphonie, Sonate etc. (siehe Sonate, Zyklische Formen).
  5. Die Setzkunst, der Tonsatz, und zwar insbesondere der grammatikalische Teil derselben, die Lehre von der Harmonie und dem Kontrapunkt. Die Regeln des Reinen Satzes machen, als von der Natur und dem Wesen des Tones und der Tonverbindung abgezogen, die Grundlage aller Tonsetzkunst aus. Siehe Kontrapunkt, Harmonie, Fortschreitung der Intervalle, Ausweichung, Melodie, Vorhalt, Durchgehende Noten, Nebennoten, Ganzschluss, Halbschluss, Trugschluss etc.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 742f]