Solo (1882)
Solo (italienisch), allein; tasto solo (t. s.) bedeutet in der Generalbassbezifferung, dass die übrigen Stimmen pausieren und nur die Bassstimme selbst angegeben werden soll.
Ferner ist Solo die Bezeichnung eines Instrumentalstücks, welches allein, ohne Begleitung eines anderen Instruments, vorgetragen wird (Solostücke für Klavier, Violine, Cello, Flöte etc.). Innerhalb der für Orchester geschriebenen Werke bedeutet Solo so viel wie eine auffallend heraushebende, von einem einzelnen Instrument ausdrucksvoll vorzutragende Stelle, die indes in der Regel von anderen Instrumenten (Begleitinstrumenten) sekundiert wird. Es ist daher in Partituren gleichbedeutend, ob eine Stelle für Klarinette, Horn etc. mit Solo oder Con espressione (c. espr.), Espressivo (espr.) bezeichnet wird.
Wieder eine andere Nuance der Bedeutung des Wortes ist die, dass es bei Instrumenten, welche vielfach besetzt sind, als Gegensatz von Tutti gebracht wird. Die Anweisung "Solo" im Parte der Violinen (Bratschen, Celli, Bässe) eines Orchesterwerks bedeutet, dass nur ein Violinist (der Soloviolinist, Vorgeiger, Konzertmeister) die Stelle spielen soll. Der Wiedereintritt der übrigen Geiger wird dann durch "Tutti" bezeichnet. In demselben Sinn ist in Chorwerken "Solo" der Gegensatz von "Chor". Vergleiche Ripieno. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 861]