Groß (1865)

Groß, Beiwort, angewendet

  1. hauptsächlich auf eine Intervallgattung zur Bezeichnung ihrer Beschaffenheit. Bekanntlich kommt jedes Intervall, ungeachtet seine Stufenzahl immer dieselbe bleibt (die Terz stets 3, die Sexte stets 6 Stufen umfasst), in verschiedenen Größen vor, indem mit seinen Gliedern chromatische Veränderungen vorgenommen werden können. Wir unterscheiden daher vollkommene (reine), große, kleine, verminderte und übermäßige Intervalle. Groß nennen wir ein Intervall, welches einen halben Ton größer ist als ein kleines. Durch Erweiterung um einen halben Ton wird es ein übermäßiges, gleich dem reinen oder vollkommenen Intervall, von dem es jedoch wiederum dadurch sich unterscheidet, dass es um einen halben Ton verengert (also in ein kleines verwandelt) werden kann, ohne Dissonanz zu werden. Erniedrigt man das obere oder erhöht das untere Glied eines großen Intervalles, so entsteht ein kleines (C-A -> C-As, Cis-A); erhöht man das obere oder erniedrigt das untere, so entsteht ein übermäßiges (C-A -> C-Ais, Ces-A). Terzen, Sexten, Sekunden (Nonen) und Septimen kommen als große Intervalle vor, weil sie auch klein sein können; bei den vollkommenen Konsonanzen findet der Unterschied von groß und klein nicht statt. Näheres siehe Intervall.
  2. auf die Töne der achtfüßigen Oktave unseres Tonsystems, welche in der Buchstabenschrift mit großen Buchstaben geschrieben werden: C-D-E-F-G-A-H-c. Man sagt also: das große C, das große A - und für diese ganze Oktave: die große Oktave. Siehe Notenschrift, Tabulatur.
  3. In der Orgel zur Unterscheidung gewisser größerer Gattungen mancher Stimmen von ihren kleineren, zum Beispiel Grossrohrflöt [sic] 16 Fuß, Gross Schweizerpfeif 8 Fuß. Siehe ferner Grosshohlflöte etc.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 390]