Notenschrift (1882)

Notenschrift ist die schriftliche Aufzeichnung von Tönen. Die ältesten Arten der Notenschrift sind wahrscheinlich die Buchstabentonschriften. Eine sehr weit entwickelte Buchstabentonschrift besaßen die alten Griechen (siehe Griechische Musik). Eine Art musikalischer Stenographie oder Kurrentschrift waren die für die Notierung der katholischen Ritualgesänge im Mittelalter üblichen Neumen. Unsere abendländische Notenschrift hat sich aus der Verbindung einer frühmittelalterlichen Buchstabentonschrift, der fälschlich sogenannten Gregorianischen (vergleiche Gregor), mit der Neumenschrift seit dem 11.-12. Jahrhundert allmählich zu ihrer heutigen Gestalt entwickelt. Wesentliche Verdienste um ihren Ausbau hat Guido von Arezzo (siehe dort), der Erfinder des heute üblichen Gebrauchs der Notenlinien, [sich erworben]. Die Anwendung von einer oder zwei Linien mit Schlüsseln (F und c) ist aber noch älter als Guido. Die Einführung rhythmischer Wertzeichen für die Tondauer schuf im 12. Jahrhundert die Choralnote zur Mensuralnote (siehe dort) um. Das 14. Jahrhundert brachte die Taktvorzeichnungen, das 17. endlich die Erlösung von den komplizierten Bestimmungen der Mensuraltheorie, den Taktstrich. Neben der nun völlig ausgebildeten modernen Notenschrift hielt sich bis ins 18. Jahrhundert hinein die Buchstabentabulatur (siehe Tabulatur).

Ein Gesamtbild der Entwicklung unserer Notenschrift hat der Herausgeber dieses Lexikons [Hugo Riemann] in seinen "Studien zur Geschichte der Notenschrift" (1878) gegeben, einen kurzen Abriss derselbe in Waldersees "Sammlung musikalischer Vorträge" (Nr. 28). [Riemann Musik-Lexikon 1882, 638]