Griffbrett (1865)
Griffbrett. Die Holzplatte, welche bei denjenigen Saiteninstrumenten, deren Saiten durch die aufgesetzten Finger der linken Hand verkürzt werden, auf den Hals aufgeleimt ist, bei den Geigenarten mit seinem unteren Ende noch über einen Teil des Sangbodens frei hinabreichend. Beim Spiel werden die darüberliegenden Saiten zum Zwecke der Bestimmung ihrer klingenden Teile, mithin der Tonhöhen, mit den Fingern fest auf dasselbe aufgedrückt. An den Saiteninstrumenten mit gewölbtem Steg ist auch das Griffbrett etwas gewölbt, bei den anderen (Guitarre, Mandoline, Zither) flach. Ferner ist es bei einigen Arten (außer den eben genannten noch Laute, Gambe etc.) durch Bünde geteilt, wodurch das Auffinden und Reingreifen der Töne erleichtert wird, indem der nach dem Korpus zu gelegene Bund den klingenden Teil der Saite abgrenzt, wenn der Finger sie hinter demselben an das Griffbrett drückt. Da hierbei also nicht der Finger selbst den Klangpunkt bestimmt, sondern der Bund, ist ein so durchaus genauer Fingeraufsatz wie bei Instrumenten ohne Bünde nicht erforderlich. Siehe Bund. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 390]