Musiklexikon: Was bedeutet Vokalmusik?

Vokalmusik (1929)

Vokalmusik ist die für Singstimmen (voces) geschriebene Musik; doch bezeichnet man auch die begleitete Gesangsmusik als Vokalmusik.

Zur Vokalmusik gehören also folgende Gattungen: der gregorianische Choral; das Lied mit all seinen besonderen Abarten (geistlich oder weltlich, Canzon [Kanzone], Romanze und Ballade); die Arie und Solokantate, die Rezitativ, Arioso und Arie vereinigt; das Chorlied und Madrigal (Frottola, Villanella, Canzonetta), die Motette mit all ihren Unterarten und Erweiterungen (Psalmen, Hymnen, Messe); Oratorium und Passion; die Chorkantate; das Sing- und Liederspiel, die Oper und Operette.

Da die Singstimme Töne durchaus nach dem Gehör hervorbringt, d. h. nach vorgängiger Vorstellung (harmonischer Auffassung), so verbieten sich für den Vokalstil (a-cappella-Stil, strengen Stil, Stile osservato) manche Fortschreitungen, welche für die Instrumentalmusik zulässig sind. Freilich lassen sich auch in diesem Punkte die Grenzen sehr erweitern, falls nur gewisse Gesetze der Sanglichkeit und Gesetzmäßigkeiten des Satzes beobachtet werden. Vgl. Stimmführung, Stil, Instrumentalmusik.

Über das Verhältnis von Text und Melodie in der Vokalmusik, siehe Riemann, Katechismus der Vokalmusik (1891 (1911)), auch H. Rietsch, Die deutsche Liedweise (1904). Vgl. Deklamation. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 1959]

Vokalmusik (1882)

Vokalmusik ist die nur für Singstimmen (voces) geschriebene Musik, doch bezeichnet man auch die begleitete Gesangsmusik als Vokalmusik. Da die Singstimme Töne durchaus nach dem Gehör hervorbringt, d. h. nach vorgängiger Vorstellung (harmonischer Auffassung), so verbieten sich für den Vokalstil (a-capella-Stil, strengen Stil, Stilo osservato) manche Fortschreitungen, welche für die Instrumentalmusik zulässig sind. Vergleiche Stimmenführung, Stil, Instrumentalmusik. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 981]

Vocalmusik, Vocalconcert (1879)

Vocalmusik [Vokalmusik], Vocalconcert [Vokalkonzert], Gesangsmusik, Gesangskonzert, die älteste unter den beiden Grundformen der musikalischen Gestaltungen heißt, im Gegensatze zur Instrumentalmusik, die mittelst der menschlichen Stimme hervorgebrachte Musik (siehe Gesang). Sie ist entweder Choral- oder Figuralgesang mit oder ohne Begleitung der Instrumente. Von Seiten des Komponisten setzt sie Kenntnis der Singstimmen, des Ausdrucks, dessen der Gesang fähig ist, der Deklamation und des wichtigen Verhältnisses voraus, in welchem die menschliche Stimmung zu den Instrumenten steht.

Ferner bezeichnet man mit Vokalmusik diejenigen Gattungen von Tonstücken, welche für den Gesang, entweder mit oder [aber] ohne Begleitung von Instrumenten, bestimmt sind. Dahin gehören: das Lied, die Arie, Ariette, Cavatine, das Rezitativ, Duett, Terzett und die anderen mehrstimmigen Sätze, der Chor und Choral. Aus der Verbindung mehrerer dieser Gattungen von Tonstücken, besonders der ersteren, entstehen die größeren musikalischen Kunsterzeugnisse: die Oper, das Oratorium, die Kantate etc. [Riewe Handwörterbuch 1879, 282]