Vokalmusik (1929)
Vokalmusik ist die für Singstimmen (voces) geschriebene Musik; doch bezeichnet man auch die begleitete Gesangsmusik als Vokalmusik.
Zur Vokalmusik gehören also folgende Gattungen: der gregorianische Choral; das Lied mit all seinen besonderen Abarten (geistlich oder weltlich, Canzon [Kanzone], Romanze und Ballade); die Arie und Solokantate, die Rezitativ, Arioso und Arie vereinigt; das Chorlied und Madrigal (Frottola, Villanella, Canzonetta), die Motette mit all ihren Unterarten und Erweiterungen (Psalmen, Hymnen, Messe); Oratorium und Passion; die Chorkantate; das Sing- und Liederspiel, die Oper und Operette.
Da die Singstimme Töne durchaus nach dem Gehör hervorbringt, d. h. nach vorgängiger Vorstellung (harmonischer Auffassung), so verbieten sich für den Vokalstil (a-cappella-Stil, strengen Stil, Stile osservato) manche Fortschreitungen, welche für die Instrumentalmusik zulässig sind. Freilich lassen sich auch in diesem Punkte die Grenzen sehr erweitern, falls nur gewisse Gesetze der Sanglichkeit und Gesetzmäßigkeiten des Satzes beobachtet werden. Vgl. Stimmführung, Stil, Instrumentalmusik.
Über das Verhältnis von Text und Melodie in der Vokalmusik, siehe Riemann, Katechismus der Vokalmusik (1891 (1911)), auch H. Rietsch, Die deutsche Liedweise (1904). Vgl. Deklamation. [Einstein/Riemann Musiklexikon 1929, 1959]