Septuor (1878)
Septuor. Es hält wie diese [wie Quartett, Quintett etc., siehe Septett] die Sonatenform fest und wird für Instrumente von verschiedener Zusammensetzung angewendet. Selbstverständlich können diese gleichartig sein oder verschiedenen Gattungen angehören. So ergeben 3 Violinen, 2 Bratschen und 2 Celli (oder Cello und Kontrabass) einen ganz geeigneten Instrumentenverein, weniger 1 Flöte, 2 Oboen, 2 Klarinetten und 2 Fagotte, weil die zweiten Instrumente nicht so selbstständig auftreten können, wie es diese Form erfordert. Daher würde es zweckmäßiger sein, hier Hörner mit hineinzuziehen und Oboe und Klarinette in nur je einer Stimme einzuführen. Noch entsprechender ist die Zusammensetzung, wenn auch die Streichinstrumente hinzugezogen werden, wie von Beethoven in seinem Septuor Opus 20 für Violine, Bratsche, Cello, Kontrabass, Klarinette, Fagott und Horn.
Tritt das Pianoforte mit hinzu, so gilt dies auch nur für eine Stimme, es werden demnach noch sechs andere Instrumente erforderlich, die wieder sehr verschiedener Art sein können. So verwendet Hummel bei dem Septett Op. 74 in D-Moll neben dem Pianoforte eine Flöte, eine Hoboe [sic], ein Horn, eine Bratsche, ein Cello und einen Kontrabass.
Die Form ist, wie erwähnt, die Sonatenform. Beehthovens Septuor besteht aus einem, durch eine Einleitung vorbereiteten Allegro (con brio), dem als zweiter Satz dann das Adagio folgt. Der dritte Satz ist im Tempo di Menuetto gehalten. Dann folgt Thema mit Variationen, und das Scherzo leitet dann direkt in den Schlusssatz: Presto hinüber.
Die Form des Septetts [hier als Synonym für Septuor gebraucht] hat weniger reiche Pflege gefunden als die des Quartetts oder Quintetts, wohl nur aus dem rein praktischen Grunde, weil es mit größeren Schwierigkeiten verknüpft ist, den zur Ausführung nötigen Verein von Instrumentalisten zusammen zu bringen. [Mendel/Reissmann Musikalisches Lexikon 1878, 220f]