Menestrels, Minstrels, Menestrieri, Menetriers (Ministrales), Chanterres, Jongleurs, die fahrenden Spielleute (varende Lüde), wandernden Musikanten des Mittelalters, Abkömmlinge der lateinischen Komödianten, seit dem 8. Jahrhundert vorzugsweise über Frankreich, Deutschland, Italien und England verbreitet. Hauptsächlich übten sie die weltliche Musik aus, Jongleur (provenc.: joglar, von jocus, mittellateinisch: Spiel, d. h. Musik) heißt ein Musikant. Doch sollte ein vollkommener Jongleur auch die Künste des Seiltänzers verstehen, tanzen, sich überschlagen, durch Reifen springen, den Vogelgesang nachahmen und allerhand Possen reißen können. Von den mit der Kunstpoesie sich beschäftigenden französischen Troubadours (Romanciers, Provençalen) und deutschen Minnesingern unterschieden sie sich durch professionsmäßige Ausübung von Gesang und Spiel, sie machten ein Gewerbe daraus, dichteten auch nicht selbst, sondern trugen nur die von den Troubadours (provenc.: trobador, von trobaire, erfinden) und Hofdichtern erfundenen Gesänge vor und wurden auf solche Weise Vermittler zwischen Kunst- und Volkspoesie.
Die Troubadours waren stets von edler, zum Teil fürstlicher Abkunft, zogen aus ihrer Dichtkunst auch keinen Gewinn, da sich bezahlen zu lassen, den Ritter entehrt haben würde. Weil aber viele unter ihnen und den Hofdichtern des Gesanges und Spieles unkundig waren, nahmen sie Jongleurs in Dienste, die ihre Gesänge vortragen mussten. Hin und wieder gab es auch einzelne Jongleurs von ritterlicher Abkunft, insgemein aber gehörten sie den niedrigen Ständen an, namentlich die fahrenden Leute in Deutschland waren eine verachtete Bande, im bürgerlichen Leben ehr- und rechtlos, von der Kirche mit dem Banne belastet, ihre Kinder galten den unehelichen gleich und durften kein ehrlich Handwerk lernen. In Frankreich waren sie etwas angesehener, wie auch wenn sie als Begleiter von Troubadours auftraten. Sonst wanderten sie ohne Heimat in größeren oder kleineren Truppen, Männer, Weiber und Kinder, von Stadt zu Stadt und Schloss zu Schloss, sangen den Vornehmen ihre Lieder und rissen dem niederen Volke Possen und Zoten vor.
Für gewöhnlich hatten sie die Gesänge im Gedächtnis, doch lässt sich annehmen, dass manche Menestrels auch eine Art musikalischer Notierungskunst verstanden haben. Meist begleiteten sie sich auf der Harfe oder der Bauernleier, später war der Vorläufer unserer Geige, das gleich dieser mit dem Fiedelbogen gespielte dreisaitige Rebec sehr beliebt. Überhaupt besaßen sie zur Blütezeit der Troubadours, im 12. und 13. Jahrhundert, zahlreiche Gattungen von Instrumenten. Quiraut von Calanson, ein Troubadour, der eine Unterweisung für die Spielleute geschrieben hat, gedenkt der Trommel, Pauke, Kastagnetten, Symphonie, Mandora, Rota mit 17 Saiten, Geige, Sackpfeife, Leier, des Monochord (Trumbscheit) und Psalterion. Bertrand de Born erwähnt Hörner, Trompeten und Posaunen. Ebenso sind eine Anzahl Instrumente in nachstehenden Versen genannt:
Ge sai juglere de viéle;
Si sai de Muse et de Frestele,
Et de Harpe et de Chiphonie,
De la Gique, de l'Armonie,
Et el Salteire, et en la Rote.
Viéle ist die Bauernleier, Muse (Cornamuse, Musette) eine Sackpfeife, Frestele eine Art Panpfeife, Harpe eine Harfe, Gique wird von einigen für eine Flötenart gehalten, wahrscheinlicher war es, wie auch Rote (Crwth), ein lauten- oder zitherartiges Instrument; Salteire (Salterio) ein Psalter, möglicherweise auch eine Art Hackbrett; Chiphonie (Cyfoine, Symphonie) hält man für ein trommel- oder paukenartiges Instrument, doch ist darüber ebenso wenig wie über die Bedeutung von Armonie etwas Sicheres bekannt.
Die Arten von Liedern, welche die Menetriers sangen, waren Lais, Leiche, über lustige, traurige, verliebte und allerhand andere Gegenstände; romans d'aventures, Abenteuer der irrenden Ritter; Sirventes, Lob- aber auch Rügelieder auf Personen und öffentliche Angelegenheiten (mit Ausschluss aller Liebessachen), Dienstgedichte (servire, dienen) der Hofdichter zu Ehren der Großen; Pastorelles, Schäferlieder; Klagelieder (planh) um den Tod eines Freundes, Helden, einer Geliebten etc.; Tenzonen, Streitlieder; Canzonen (cansôs, chansôs) und Canzonetten (mieia chanso), ausschließlich der Liebe und Gottesverehrung gewidmet. Das Tagelied (alba, d. i. Morgenrot) feiert das Glück zweier Liebenden, indem es das Anbrechen des Morgens verwünscht; im Abendliede (Serena) sehnt sich der Liebende nach der Ankunft der Nacht; Ballada, Tanzlied; Runde (canson redonda), der letzte Vers jeder Strophe wird zu Anfang der folgenden wiederholt, dadurch die Verse wie Glieder einer Kette ineinander gehängt.
Im 14. Jahrhundert fing das vagabundierende Leben der Jongleurs an abzunehmen, sie setzten sich allmählich in die Städte und begaben sich unter den Schutz der Obrigkeit. In Paris entstand um 1330 die Confrérerie de St. Julien des Ménestriers, worüber man das Nähere bei La Borde, Essai I. 415 findet. Das Oberhaupt dieser Brüderschaft führte den durch einen Brief Charles VI. 1401 bestätigten Titel Roi des Menestrels, von dem der spätere Geigerkönig abstammt. In England errichtete Johann von Gaunt in Straffordshire 1381 einen Gerichtshof (Court of Minstrels) mit gesetzgebender Kraft für alle Minstrels der benachbarten 5 Grafschaften. Ein selbstgewählter König mit vier Beamten stand ihm vor. Siehe auch Ober-Spielgrafen-Amt. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 544ff]