Musiklexikon: Was bedeutet Fackeltanz?

Fackeltanz, Marche des flambeaux (1873)

Fackeltanz (französ.: Marche des flambeaux), ein in alten Zeiten sehr üblicher zeremonieller Tanz im Marschcharakter, begleitet von feierlicher, prächtiger Trompetenmusik, während dessen Dauer die Tänzer Fackeln in den Händen trugen. Seinen Ursprung findet der Fackeltanz unzweifelhaft in den Hochzeitsfeierlichkeiten der alten Griechen. Als Hofzeremonie wurde er durch Konstantin den Großen, nachdem derselbe seine Residenz von Rom nach Byzanz verlegt hatte, im 4. Jahrhundert eingeführt. In späteren Zeiten wurden Fackeltänze ein Teil der Turniere, womit Kaiser und Könige ihre Hochzeiten verherrlichten. Als das Turnierwesen ein Ende hatte, blieb der Fackeltanz als ein Denkmal der Ritterzeit, und noch gegenwärtig werden an einigen Höfen, z. B. in Preußen, bei Vermählungen Fackeltänze gehalten.

Dieselben bestehen aus Rundgängen in Polonaisenart, unterbrochen von Verbeugungen, welche die Tanzenden vor dem Königspaare zu machen haben, welches letztere auf den Thronsesseln sitzend der Zeremonie zuschaut. Die Musik ist demzufolge im feierlichen Marschrhythmus und polonaisenartig im 3/4-Takt geschrieben. Das fanfarenmäßige Hauptmotiv kehrt immer (drei- oder viermal) wieder, sobald die Verbeugung auszuführen ist. Die im kantablen Stile komponierten Trios begleiten die Umgänge. Das Orchester besteht aus Messinginstrumenten und Pauken. Musikalische Kunstwerke in dieser Gattung haben Spontini und besonders Meyerbeer für die verschiedenen Vermählungsfestlichkeiten am Preußischen Hofe geschaffen, der letztere derer vier, welche sich mit Recht als feine, charakteristische und melodische Tonstücke einer großen Beliebtheit erfreuen. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 452]

Fackeltanz (1840)

Fackeltanz, war schon bei den ersten christlichen Kaisern im Anfange des vierten Jahrhunderts ein üblicher zeremonieller Tanz mit prächtiger feierlicher Musik, der späterhin glänzende Turniere verherrlichte, und an den Höfen regierender Herren sich lange Zeit erhielt. Man pflegte ihn noch bei fürstlichen Vermählungen zu tanzen. Während nämlich das Brautpaar in das Schlafgemach abgeführt wird, haben die Kammerherren und Pagen das unaussprechliche Vergnügen, mit brennenden Wachsfackeln nebenher zu tanzen und in den zierlichsten Touren sich zu ergehen. Mancher Bräutigam, vielleicht mit ernsteren Dingen beschäftigt, sieht es nicht allzugern, dass dieser lieblichgraziöse Scherz über die Gebühr verlängert werde; daher die Redensart: "Er fackelt nicht lange." [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 118]