Fackeltanz (1840)

Fackeltanz, war schon bei den ersten christlichen Kaisern im Anfange des vierten Jahrhunderts ein üblicher zeremonieller Tanz mit prächtiger feierlicher Musik, der späterhin glänzende Turniere verherrlichte, und an den Höfen regierender Herren sich lange Zeit erhielt. Man pflegte ihn noch bei fürstlichen Vermählungen zu tanzen. Während nämlich das Brautpaar in das Schlafgemach abgeführt wird, haben die Kammerherren und Pagen das unaussprechliche Vergnügen, mit brennenden Wachsfackeln nebenher zu tanzen und in den zierlichsten Touren sich zu ergehen. Mancher Bräutigam, vielleicht mit ernsteren Dingen beschäftigt, sieht es nicht allzugern, dass dieser lieblichgraziöse Scherz über die Gebühr verlängert werde; daher die Redensart: "Er fackelt nicht lange." [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 118]