Musiklexikon: Was bedeutet Sextett?

Sextett, Sestetto, Sextuor (1865)

Sextett, Sestetto, Sextuor. Ein Tonstück für sechs Hauptstimmen, die entweder Singstimmen oder Soloinstrumente sind. Was über die Behandlung der Stimmen in mehrstimmigen Solosätzen sowie über das Wesen der Hauptstimmen im allgemeinen zu sagen, findet man unter Hauptstimme; ferner unter Duo, Duett, Streichquartett etc., wovon das Sextett durch nichts anderes als durch die größere Stimmenzahl sich unterscheidet. Als Gesangstück ist es in der Oper am häufigsten, gemeinhin im Finale, und seine Form und Stimmengattungen dann durch die Situation bedingt. Für Instrumente führt es speziell den Namen Sextuor und pflegt der Form nach eine Gattung der viersätzigen Sonate zu sein; besetzt ist es entweder durch Streichinstrumente allein (2 Violinen, 2 Bratschen und 2 Violoncelli, auch mit Kontrabass) oder es sind Blasinstrumente mit den Streichinstrumenten verbunden, auch kommt es für Harmoniemusik (Blasinstrumente allein) vor. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 766]

Sextett (1802)

Sextett (Sextuor) bezeichnet ein Tonstück für sechs obligate Instrumente oder gewöhnlicher für fünf konzertierende Instrumente mit einer begleitenden Grundstimme. Zuweilen kommen unter diesem Namen in dem Finale eines Opernaktes auch Tonstücke für sechs obligate Singstimmen mit Instrumentalbegleitung vor.

Dasjenige, was in Ansehung der Vereinigung mehrerer konzertierenden Stimmen bei Gelegenheit anderer Gattungen der Tonstücke von mehr als einer obligaten Hauptstimme erinnert worden ist (siehe die Artikel Duett, Quatuor usw.), kann auch auf das Sextett angewendet werden und bedarf daher keiner Wiederholung. [Koch Musikalisches Lexikon 1802, 1372]