Obligat (1882)
Obligat ("verbindlich", unentbehrlich, wesentlich) heißt eine konzertierend behandelte Begleitstimme, welche daher nicht etwa weggelassen werden darf. Besonders nennt man eine Instrumentalstimme obligat, welche mit einer Singstimme konzertiert, in welchem Fall ja doch die Singstimme stets die dominierende Partie bleibt, während man zum Beispiel statt Violinsonate mit obligater Bratsche und Continuo jetzt lieber sagt Duo für Violine und Bratsche und, wenn die Bratsche wirklich ebenbürtig behandelt ist, Concertante für Violine und Bratsche. Gesänge für eine Solostimme mit Orgel- oder Klavierbegleitung, auch wohl mit Orchester, und einem obligaten Instrument (Flöte, Violine etc.) sind besonders im vorigen Jahrhundert [18. Jh.] in großer Zahl geschrieben worden. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 641]