Musiklexikon: Was bedeutet Leitereigen?

Leitereigen (1865)

Leitereigen.

  1. Töne. Die den Inbegriff (Ambitus) einer Tonart ausmachenden, in stufenweiser Ordnung auf dem Liniensystem als diatonische Tonleiter derselben erscheinenden Töne, also zum Beispiel in C-Dur die Töne c-d-e-f-g-a-h.
  2. Akkorde. Die auf den sieben Tonstufen der Tonart aus den leitereigenen Tönen derselben errichteten Akkorde, zum Beispiel in D-Dur unter a) die Dreiklänge, unter b) die Septimenakkorde:
    leitereigen (Dommer 1865)

    leitereigene Drei- und Vierklänge von D-Dur

    In Dur sind die leitereigenen Dreiklänge I, IV und V groß, II, III und IV klein, VII vermindert; in Moll (mit Annahme der großen Septime als leitereigen) V und VI groß, I und IV klein, II und VII vermindert, III übermäßig. Siehe auch Tonart.

  3. Modulation; abwechselnde Verbindung der leitereigenen Akkorde der Tonart, vergleiche zum Beispiel Harmonie, Beispiel 5.

Über leiterfremde und leiterverwandte Ausweichung siehe Leiterfremd, Leiterverwandt und Ausweichung. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 508]

Leitereigen (1840)

Leitereigen heißen alle Töne, die zur Leiter, in welcher man sich befindet, gehören:

leitereigen (Gathy 1840)

leitereigene Töne

die Akkorde, die aus solchen Tönen bestehen:

leitereigen (Gathy 1840)

leitereigene Akkorde

leitergleich ist die Modulation, wenn sie in solchen Akkorden sich bewegt. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 273]