Leitereigen (1865)

Leitereigen.

  1. Töne. Die den Inbegriff (Ambitus) einer Tonart ausmachenden, in stufenweiser Ordnung auf dem Liniensystem als diatonische Tonleiter derselben erscheinenden Töne, also zum Beispiel in C-Dur die Töne c-d-e-f-g-a-h.
  2. Akkorde. Die auf den sieben Tonstufen der Tonart aus den leitereigenen Tönen derselben errichteten Akkorde, zum Beispiel in D-Dur unter a) die Dreiklänge, unter b) die Septimenakkorde:
    leitereigen (Dommer 1865)

    leitereigene Drei- und Vierklänge von D-Dur

    In Dur sind die leitereigenen Dreiklänge I, IV und V groß, II, III und IV klein, VII vermindert; in Moll (mit Annahme der großen Septime als leitereigen) V und VI groß, I und IV klein, II und VII vermindert, III übermäßig. Siehe auch Tonart.

  3. Modulation; abwechselnde Verbindung der leitereigenen Akkorde der Tonart, vergleiche zum Beispiel Harmonie, Beispiel 5.

Über leiterfremde und leiterverwandte Ausweichung siehe Leiterfremd, Leiterverwandt und Ausweichung. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 508]