Satz (1865)

Satz.

  1. Gleichbedeutend mit Thema; Hauptsatz und Nebensatz gleich Hauptthema und Nebenthema. Siehe Thema.
  2. Ein Teil einer Periode. Die gewöhnliche achttaktige Periode besteht aus zwei Sätzen, von denen der erste Vordersatz, der zweite Nachsatz heißt. Jeder dieser beiden Sätze enthält zwei Abschnitte von je zwei Takten. Siehe Periode.
  3. Ein aus einer Anzahl Perioden bestehender Teil eines Tonstückes; zum Beispiel der Mittelsatz (die Durchführung) im Allegro der Sonate (siehe dort). Die Zwischensätze in der Fuge (siehe dort).
  4. Ein für sich als ein Ganzes abgeschlossener Teil eines aus mehreren solcher Ganzen bestehenden Tonwerkes; so die Sätze Allegro, Adagio, Scherzo etc. der Symphonie, Sonate etc. (siehe Sonate, Zyklische Formen).
  5. Die Setzkunst, der Tonsatz, und zwar insbesondere der grammatikalische Teil derselben, die Lehre von der Harmonie und dem Kontrapunkt. Die Regeln des Reinen Satzes machen, als von der Natur und dem Wesen des Tones und der Tonverbindung abgezogen, die Grundlage aller Tonsetzkunst aus. Siehe Kontrapunkt, Harmonie, Fortschreitung der Intervalle, Ausweichung, Melodie, Vorhalt, Durchgehende Noten, Nebennoten, Ganzschluss, Halbschluss, Trugschluss etc.

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 742f]