Musiklexikon: Was bedeutet Bassklausel?

Bassclausel, Bassizans (1870)

Bassclausel [heutige Schreibung: Bassklausel] oder Bassizans (lateinisch: clausula fundamentalis) wird der Tongang des Basses beim Tonschluss, insbesondere beim Ganzschluss, genannt, also seine Fortschreitung von der Dominante zur Tonika, eine Quarte aufwärts oder eine Quinte abwärts. Siehe Ganzschluss. [Mendel Musikalisches Lexikon 1870, 472]

Baßklausel (1840)

Baßklausel [Bassklausel] nennt man die Form, welche bei einem Schlussfall dem Basse eigen ist. Es gibt deren zwei: die vollkommene und die unvollkommene. Erstere bewegt sich von der Dominante in den Grundton, letztere von der Unterdominante in denselben; siehe Tonschluss. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 34]