Musiklexikon: Was bedeutet Akkordeon?

Siehe auch: Ziehharmonika.

Accordion (1879)

Accordion [sic] (griech.), gewöhnlich Hand- oder Ziehharmonika (siehe dort), ein tragbares Tonwerkzeug, 1829 von Damian in Wien erfunden, mit Blasebalg und Klaviatur von 5 bis und [sic] noch mehr Tasten. Durch Ausziehen und Zusammenschieben des Instruments werden Akkorde und durch die Klavis die Melodie hervorgebracht. Es ist aus der bekannten kleinen Mundharmonika entstanden, welche aus einer Anzahl feiner stählerner Zungen besteht, deren Mechanik so eingerichtet ist, dass sie beim Hineinstoßen des Atems einen Akkord und beim Zurückziehen desselben einen zweiten erklingen lassen. Diese Akkorde stehen stets in dem Verhältnis der Tonika und Dominante. [Riewe Handwörterbuch 1879, 8]

Akkordion (1840)

Akkordion. Ein leicht transportables Tasteninstrument, bei welchem, gleichwie beim Aeolodikon, Metallfedern durch Windkanäle vermittelst eines Blasebalges zum Erklingen gebracht werden. Das Ganze hat die Form eines länglichen Kästchens. Oben befindet sich die Klaviatur, unten der Blasebalg, welcher von dem Spielenden selbst in Bewegung gesetzt wird. Im Innern liegen die Federn und die übrige Mechanik. Man hat sie von verschiedenen Dimensionen, von 1 bis 5 Oktaven. Der Ton ist sehr angenehm, gleich der Harmonika, eignet sich aber mehr zum gebundenen Vortrage. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 10]