Musiklexikon: Was bedeutet Nachschlag?

Nachschlag (1865)

Nachschlag.

  1. Die beiden dem gewöhnlichen Triller angehängten Töne, von denen der erste der unter dem Hauptton liegende Nebenton, der zweite aber der Hauptton selbst ist. Also die beiden unter Beispiel 1a) bei dem Triller mit vorausgehender Nebennote und unter 1b) bei dem Triller mit nachschlagender Nebennote durch + bezeichneten Töne. Häufig pflegt man den Nachschlag auch auszuschreiben (1c).
    Nachschlag, Beispiel 1 (Dommer 1865)

    Nachschlag beim Triller

    Über die verschiedenen älteren Vortragsarten dieses Nachschlags bei den Finalkadenzen siehe den Artikel Triller.

  2. Eine besondere Spielmanier, bei welcher einer melodischen Hauptnote eine kleine Note angehängt wird, die, wie der Vorschlag, nicht in den Takt eingeteilt wird, sondern ihre Zeitdauer von der Hauptnote entlehnt. Entweder besteht dieser Nachschlag aus einem Tone oder aus zwei Tönen und wird bald mit kleinen Noten angedeutet, bald mit gewöhnlichen Noten ausgeschrieben, wie die neben jeder Figur stehende Ausführung zeigt.

    Nachschlag, Beispiel 2 (Dommer 1865)

    Nachschläge, Notation und Ausführung

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 595]

Nachschlag (1882)

Nachschlag ist der Name zweier Verzierungen, nämlich:

  1. Die Einführung der unteren Nebennote am Schluss des Trillers mit nochmals folgender Hauptnote. Der Nachschlag wird häufig durch Noten angedeutet (a) oder aber in älteren Kompositionen (Bach) durch die sogenannte Nachschleife am Trillerzeichen (b).
    Nachschlag, Beispiel 1 (Riemann 1882)

    Nachschlag, (a) und (b)

    Folgt dem Triller der eine Sekunde höher gelegene Ton, so ist der Nachschlag selbstverständlich, braucht daher nicht extra gefordert zu werden (c); folgt die Untersekunde, so ist der Nachschlag falsch, wenn er nicht ausdrücklich vom Komponisten verlangt wird (d). Trillerketten werden geschmackvoller ohne Nachschläge ausgeführt, wenn nicht das Gegenteil vorgeschrieben ist (e).

    Nachschlag, Beispiel 2 (Riemann 1882)

    Nachschlag, (c) bis (e)

  2. Das Gegenteil des Vorschlags (siehe dort), nämlich eine am Ende des Notenwerts angehängte kurze Note, die sich möglichst schnell an die folgende anschließt; in der Notenschrift unterscheidet sich diese Art Nachschlag vom kurzen Vorschlag dadurch, dass ein Legatobogen die Nachschlagsnote mit der vorausgehenden verbindet und, wenn sie am Ende eines Taktes steht, dass die kleinere Note vor und nicht hinter den Taktstrich gestellt wird:

    Nachschlag, Beispiel 3 (Riemann 1882)

    Nachschlag, Pendant des Vorschlags

[Riemann Musik-Lexikon 1882, 618]

Nachschlag (1807)

Nachschlag. Mit diesem Worte bezeichnet man teils den Anhang, welche dem Triller beigefügt wird, siehe Triller. Teils wird damit diejenige Spielmanier bezeichnet, bei welcher an eine melodische Hauptnote eine oder mehr kleine Noten angeschleift werden, deren Dauer der Hauptnote abgezogen wird. [Koch Handwörterbuch Musik 1807, 240]

Nachschlag (1840)

Nachschlag, eine oder mehrere einer Hauptnote angehängte kleine Noten, welche nach derselben angeschlagen werden und deren Zeitwert in die Dauer der Hauptnote fällt, z. B. der Schluss des Trillers. Der einfache Nachschlag besteht aus einer, der doppelte aus zwei Noten. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 323]