Nachschlag (1865)

Nachschlag.

  1. Die beiden dem gewöhnlichen Triller angehängten Töne, von denen der erste der unter dem Hauptton liegende Nebenton, der zweite aber der Hauptton selbst ist. Also die beiden unter Beispiel 1a) bei dem Triller mit vorausgehender Nebennote und unter 1b) bei dem Triller mit nachschlagender Nebennote durch + bezeichneten Töne. Häufig pflegt man den Nachschlag auch auszuschreiben (1c).
    Nachschlag, Beispiel 1 (Dommer 1865)

    Nachschlag beim Triller

    Über die verschiedenen älteren Vortragsarten dieses Nachschlags bei den Finalkadenzen siehe den Artikel Triller.

  2. Eine besondere Spielmanier, bei welcher einer melodischen Hauptnote eine kleine Note angehängt wird, die, wie der Vorschlag, nicht in den Takt eingeteilt wird, sondern ihre Zeitdauer von der Hauptnote entlehnt. Entweder besteht dieser Nachschlag aus einem Tone oder aus zwei Tönen und wird bald mit kleinen Noten angedeutet, bald mit gewöhnlichen Noten ausgeschrieben, wie die neben jeder Figur stehende Ausführung zeigt.

    Nachschlag, Beispiel 2 (Dommer 1865)

    Nachschläge, Notation und Ausführung

[Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 595]