Nachschlag (1882)

Nachschlag ist der Name zweier Verzierungen, nämlich:

  1. Die Einführung der unteren Nebennote am Schluss des Trillers mit nochmals folgender Hauptnote. Der Nachschlag wird häufig durch Noten angedeutet (a) oder aber in älteren Kompositionen (Bach) durch die sogenannte Nachschleife am Trillerzeichen (b).
    Nachschlag, Beispiel 1 (Riemann 1882)

    Nachschlag, (a) und (b)

    Folgt dem Triller der eine Sekunde höher gelegene Ton, so ist der Nachschlag selbstverständlich, braucht daher nicht extra gefordert zu werden (c); folgt die Untersekunde, so ist der Nachschlag falsch, wenn er nicht ausdrücklich vom Komponisten verlangt wird (d). Trillerketten werden geschmackvoller ohne Nachschläge ausgeführt, wenn nicht das Gegenteil vorgeschrieben ist (e).

    Nachschlag, Beispiel 2 (Riemann 1882)

    Nachschlag, (c) bis (e)

  2. Das Gegenteil des Vorschlags (siehe dort), nämlich eine am Ende des Notenwerts angehängte kurze Note, die sich möglichst schnell an die folgende anschließt; in der Notenschrift unterscheidet sich diese Art Nachschlag vom kurzen Vorschlag dadurch, dass ein Legatobogen die Nachschlagsnote mit der vorausgehenden verbindet und, wenn sie am Ende eines Taktes steht, dass die kleinere Note vor und nicht hinter den Taktstrich gestellt wird:

    Nachschlag, Beispiel 3 (Riemann 1882)

    Nachschlag, Pendant des Vorschlags

[Riemann Musik-Lexikon 1882, 618]