Kammermusik (1882)
Kammermusik, so viel wie Musik, die sich zur Aufführung in kleineren Räumen eignet, im Gegensatz zur Kirchenmusik und Theatermusik, heute auch besonders im Gegensatz zur Konzertmusik.
Die Bezeichnung Kammermusik kam zu Anfang des 17. Jahrhunderts auf, d. h. zu einer Zeit, wo eine Instrumentalmusik im heutigen Sinne nur in den ersten Anfängen existierte und sich auf vierstimmige Tänze sowie Tokkaten, Riccercari etc. beschränkte, betraf daher überwiegend Gesangsmusik, speziell die begleitete Gesangsmusik (Kammerkantate, Kammerduett). Als die größeren Formen der Instrumentalmusik aufkamen (Kammerkonzert, Suite, Symphonie (Ouvertüre), Sonate etc.), bezeichnete man auch diese, überhaupt alles, was nicht Kirchen- oder Theatermusik war, als Kammermusik.
Heute [um 1880] versteht man unter Kammermusik nur noch von wenigen Soloinstrumenten ausgeführte Werke, wie Trios, Quartette, Quintette etc. bis zum Oktett und Nonett, für Streichinstrumente oder für Streich- und Blasinstrumente, mit und ohne Klavier, Sonaten für Klavier und ein Streich- oder Blasinstrument, Solokompositionen für ein Instrument, auch wohl Lieder, Duette, Terzette etc. für Gesang mit Begleitung eines oder weniger Instrumente.
Der eigentliche Gegensatz von Kammermusik ist heute Konzertmusik (Orchester- und Chormusik). Da in der Kammermusik der Mangel an Klangfülle und Wechsel der Instrumentierung durch feinere Nuancierung und Detailarbeit ersetzt werden muss, so spricht man mit Recht von einem besonderen Kammerstil. Es gilt als Fehler eines Kammermusikwerks, wenn die Stimmen orchestral behandelt sind.
Kammer-Kantate, Kammer-Sonate, Kammer-Konzert und andere Zusammensetzungen - siehe Kantate, Sonate, Konzert etc. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 435]