Musiklexikon: Was bedeutet Nonett?

Nonett (1882)

Nonett, ein Tonstück für neun Singstimmen oder neun möglichst selbständig
geführte Instrumente. Ein für beispielsweise zwei Flöten, zwei Oboen, zwei Klarinetten, zwei Fagotte und Horn, also neun Instrumente geschriebenes Tonstück bezeichnet man in der Regel nicht
mit diesem Namen, weil die zweiten Instrumente eine selbständigere Führung nur in den seltensten Fällen zulassen. Diese Zusammenstellung von Instrumenten fällt unter den Begriff Harmoniemusik, bei welcher weniger Individualisierung als Gesamtwirkung erfordert wird. Treten dagegen zu den vier Streichinstrumenten nur eine Flöte, Oboe, Klarinette, ein Fagott und ein Horn hinzu, so ist die selbständige Führung jedes einzelnen Instruments möglich und eine solche Zusammensetzung für die Ausführung eines Nonetts günstig. [Reissmann Handlexikon 1882, 322]