Doppelkreuz (1873)

Doppelkreuz (französisch: double dièse, englisch: double sharp). In der Notenschrift hat sich durch den Gebrauch die Eigentümlichkeit eingebürgert, dass man ein mehr zusammengesetztes Zeichen () ein einfaches Kreuz genannt und ein einfacheres Zeichen (x) ein Doppelkreuz. Dieser Brauch entstand in der Entwicklungszeit der abendländischen Musik, wo man die Halbtöne einführte. Man suchte in jenen Tagen nicht allein die Theorie der Griechen aufzufinden, sondern konstruierte auch, um deren Teiltöne notieren zu können, in natürlichster Weise Zeichen für dieselben, welche in dem Artikel Diesis dargestellt sind, ohne zu fragen, ob die Praxis deren bedürfe. Die Praxis verschmähte jedoch diese Teiltöne und bedurfte, da sie nur Halbtöne als anwendbar erklärte, eines einzigen Zeichens. Sie wählte aus den vier von der Theorie konstruierten dasjenige, was dem durch Erhöhung erlangten Klange des Halbtons entsprach () und nannte dasselbe ein Kreuz. Erst viel später forderte die größere Entwicklung der abendländischen Musik auch Erhöhungen, um zwei Halbtonschritte kurz bezeichnen zu können. Man musste dafür ein Zeichen haben. Um nun nicht noch mehr zusammengesetzte Zeichen einzuführen, entschied man sich dafür, diese seltenere Erhöhung um zwei Halbtöne durch das einfachere Zeichen (x) zu kennzeichnen, es aber seiner Bedeutung wegen Doppelkreuz zu nennen.

Zwar findet man in frühester Zeit der Einführung des Doppelkreuzes zuweilen noch verschiedene, eine Erhöhung um zwei Halbtöne andeutende Zeichen in Gebrauch:

Doppelkreuz (Mendel/reissmann 1873)

traditionelle Doppelkreuze

Dieselben verschwanden jedoch sehr bald aus der Praxis, da leichte Schreibweise und unverkennbare sofortige Erkennung der Bedeutung für die allgemeine Einführung des x wirkten.

In der Praxis findet dieselbe Anwendung statt, wie mit dem Doppel-B (siehe dort). Man notiert stets, gleich ob die Tonstufe schon durch die Vorzeichnung um einen Halbton erhöht ist oder nicht, das Doppelkreuz unmittelbar vor die Note, auf die es sich beziehen soll. Beim Lesen der mit einem Doppelkreuz versehenen Note hängt man dem alphabetischen Namen derselben, welchen sie erhalten würde, wenn gar kein Versetzungszeichen vor derselben stände, zweimal die Silbe is an, dem entsprechend also d mit Doppelkreuz disis genannt werden muss, c->cisis, f->fisis usw. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 209f]