Vorhalt (1882)
Vorhalt ist die Substitution eines benachbarten (dissonanten) Tons (große oder kleine Ober- oder Untersekunde) statt des in den Akkord gehörigen Tons, zu dem der vorgehaltene Ton erst nachträglich fortschreitet. Der Vorhalt ist entweder vorbereitet (wenn der dissonante Ton aus der vorausgegangenen Harmonie gebunden ist - a), oder er tritt frei auf (b):
Näheres über den Vorhalt siehe Dissonanz; über den als Vorschlag geschriebenen Vorhalt siehe Vorschlag, vergleiche auch Antizipation. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 983]