Oberstimme (1865)
Oberstimme, die höchste Hauptstimme eines mehrstimmigen Tonstückes; also in einem vierstimmigen gemischten Chor der Sopran, im Streichquartett oder der Symphonie die erste Geige [Violine] etc. Bloßen Begleitstimmen pflegt man, auch wenn sie tatsächlich eine Zeit lang die höchsten sind, diese Benennung nicht beizulegen, sondern eigentlich nur Hauptstimmen. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 623]