Musiklexikon: Was bedeutet Generalpause?

Generalpause (1865)

Generalpause. Eine von allen vorhandenen Stimmen eines Tonstücks zugleich gemachte Pause von mehr als einem Taktteil, deren Geltung aber nach der Notierung sich richtet. Die Bewegung des Taktes wird also nicht durch längeres Anhalten unterbrochen, wie es bei der Fermate geschieht, sondern geht im Flusse fort. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 374]

Generalpause (1840)

Generalpause; allgemeines, in allen Stimmen eines Tonstückes befindliches Stillstandszeichen [Pausenzeichen], das mehr als einen Taktteil beträgt. Sie unterscheidet sich von der Fermate auf einer kleinen Pause dadurch, dass sie nicht, wie diese, den Gang des Taktes selbst unterbricht, sondern das Taktgewicht auf kurze Zeit hemmt; siehe Pause. [Gathy Encyklopädie Musik-Wissenschaft 1840, 162]