Generalpause (1882)
Generalpause (allgemeine Pause), bei Werken für mehrere Instrumente, insbesondere Orchesterwerken, eine allen gemeinsame Pause. Doch pflegt man nur längeren Pausen (von wenigstens einem Takte) diesen Namen zu geben, besonders solchen, welche den Fluss eine Tonstücks plötzlich und auffallend unterbrechen. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 300]