Finalcadenz (1873)
Finalcadenz [Finalkadenz] bezeichnet im Allgemeinen den letzten Schluss in der Haupttonart am Ende eines Satzes oder Tonstücks, in der Regel also einen Ganzschluss, mitunter auch einen Halbschluss (siehe Ganzschluss, Halbschluss, Trugschluss); oder im Besonderen die in Instrumentalkonzerten von den Solisten auf der gegen das Ende des Satzes hin gebräuchlichen Fermate eingelegte Fantasie. Siehe Konzert und Fermate. [Mendel Musikalisches Lexikon 1873, 518]