Bewegung (1882)
Bewegung, als aufgehobener Stillstand, wird in der Musik in mehrfacher Bedeutung angewendet. Die regelmäßige schnelle Bewegung eines klingenden Körpers erzeugt den Ton. Das Maß der Dauer eines jeden einzelnen [Tones] wird durch die Bewegung bestimmt, in welcher ein Tonstück auszuführen ist. Man unterscheidet drei Hauptbewegungungen:
Jede derselben erleidet Modifikationen, die durch die entsprechenden Beiwörter noch näher bestimmt werden. Zu einer einigermaßen deutlicheren Bestimmung bedient man sich des Metronoms (siehe dort), in neuerer Zeit [um 1880] der Taktuhr (siehe dort).
Auch die melodische Führung der einzelnen Stimmen, wie die Fortschreitung in Akkorden, bezeichnet man mit Bewegung. Die melodische Bewegung ist auf- oder absteigend, oder schweifend, stufenweise oder springend. In Bezug auf das Verhältnis der Bewegung der Stimmen zueinander unterscheidet man die gerade Bewegung, die Seitenbewegung und die Gegenbewegung (siehe dort). [Reissmann Handlexikon 1882, 48]