Schleifer.
a) Eine Spielmanier (französisch: Coulé), bestehend aus zwei Noten von geringem Zeitwert, welche auf- oder absteigend einer melodischen Hauptnote voraufgehen und, nach Vorschlagsart, schnell an dieselbe angeschleift werden. Für gewöhnlich schreibt man ihn, wie in nachstehendem Beispiel a, mit kleinen Vorschlagsnoten aus, die nicht in den Takt eingeteilt werden; die melodische Hauptnote hat den Akzent. Oder man setzt seine erste Neben- und die Hauptnote als Terz übereinander, trennt sie aber durch einen kleinen Querstrich, der, von links nach rechts aufwärtsgehend, den Schleifer aufwärts, in derselben Richtung abwärtsgehend, den Schleifer herunterwärts anzeigt. Beispiel b ist die Notierung, c die Ausführung:
Schleifer, Notierung und Ausführung
b) Ein walzerartiger deutscher Tanz, dessen Melodie im 3/8-Takt gesetzt und in geschwinder Bewegung ausgeführt wird. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 746]