Musiklexikon: Was bedeutet Programmmusik?

Programmmusik (1882)

Programmmusik, eine Musik, welche als Darstellung eines näher bezeichneten seelischen oder äußeren Vorgangs verstanden werden soll, der gegenüber der Hörer daher nicht unbefangen sich dem Eindruck der Tonfolge hingibt, sondern mit kritischem Ohr den Konnex zwischen Programm und Tonstück verfolgt. Leider ist das wenigstens die Art, wie Programmkompositionen aufgenommen zu werden pflegen, wenn auch der Komponist eine andere Aufnahme wünscht, nämlich die, dass die Phantasie des Hörers in einer bestimmteren Weise angeregt werde als durch die vieldeutige, des Programms entbehrende absolute Musik.

Über die Berechtigung der Programmmusik vergleiche [die Lexikonartikel] Absolute Musik und Ästhetik. Die Idee, durch die Töne selbst äußere Vorgänge nachahmen zu wollen, ist alt. Vergleiche Jannequin, Gombert und Matthias Hermann. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 723f]