Klangstufe, Tonstufe (1865)

Klangstufe, Tonstufe; Benennung der Töne einer Tonart hinsichtlich der Stellung, welche sie in der Tonleiter einnehmen, stets mit einem diese Stellung anzeigenden Zahlworte verbunden, als: erste, zweite, dritte etc. Klangstufe (Prime, Sekunde, Terz etc.). Nur die diatonischen Töne der Skala gelten als selbständige Klangstufen. Die dritte Klangstufe der Durtonart ist daher die große Terz, die fünfte die reine Quinte; die sechste der Molltonart die kleine Sexte. Will man den Ausdruck auch auf chromatische Erhöhungen oder Erniedrigungen der diatonischen Stufen anwenden, so muss man dies dabei bemerken. Demnach ist z. B. die übermäßige Quint als erhöhte fünfte, die kleine Sext in Dur als erniedrigte sechste Klangstufe zu bezeichnen.

Von Klangstufe hat man Akkordstufe zu unterscheiden: Jenes ist der diatonische Ton der Skala, dieses der leitereigene Dreiklang einer Klangstufe. So ist z. B. die dritte Klangstufe in Moll die kleine Terz, die dritte Akkordstufe hingegen der große (resp. übermäßige) Dreiklang auf der kleinen Terz. Siehe Dreiklang. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 497]