Grundton (1865)
Grundton
- eines Akkordes: derjenige Ton, auf dem der terzenweise Aufbau des Akkordes sich erhebt, zu dem also die übrigen Intervalle des Dreiklanges im Verhältnis von Terz und Quint, die des Septimenakkordes im Verhältnis von Terz, Quint und Septime erscheinen. Also z. B. in den Akkorden C-E-G und C-E-G-B der Ton C, gegen den die übrigen Intervalle eine Terz, Quint und Septime ausmachen. Von den Umkehrungen der Akkorde her ist bekannt, dass der Grundton seine Stelle als tiefster Ton mit einem der über ihm liegenden Akkord-Intervalle vertauschen kann, ohne darum sein Wesen als Grundton aufzugeben.
- einer Tonart, die Tonika: derjenige Ton, auf welchem ihre diatonische Dur- oder Mollskala errichtet wird und auf den die ganze Tonbewegung innerhalb der Tonart sich zurückbezieht; als Grundton des tonischen Dreiklanges Ausgangs- und Endpunkt der Tonart auch im harmonischen Sinne.
- eines Tonstückes: der Ton, dessen harte oder weiche Tonleiter die Hauptgrundlage desselben ausmacht, der Grundton oder die Tonika der Haupttonart des Tonstückes. Die Benennung Tonika ist vorzuziehen, um diesen Grundton der Haupttonart des Tonsatzes von den Grundtönen der verschiedenen Nebentonarten, in welche die Modulation im Verlaufe des Satzes sich wendet, zu unterscheiden.