Musiklexikon: Was bedeutet Accidentia notularum?

Accidentia notularum (1865)

Accidentia notularum. Bei den alten Mensuralisten die Vermehrung oder Verminderung des Wertes, welche unter demselben Taktzeichen mit einer Note in gewissen Fällen vorzunehmen war. Ein Notenwert konnte zum Zwecke der Herstellung eines dreiteiligen Taktes durch Alteration verdoppelt werden (siehe Mensuralnotenschrift); und wiederum konnten perfekte Noten durch Imperfektion mittels Schwärzung oder anderer Noten oder Pausen den drittel Teil oder weniger von ihrem Wert verlieren. Jenes Vermehren des Wertes durch Alteration und dieses Vermindern desselben durch Imperfektion ist die Accidentia notularum. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 18]

Accidentia notularum (1833)

Accidentia notularum, ein Ausdruck in der älteren Tonkunst, der anzeigte, dass entweder eine zwischen 2 Noten von größerem Wert stehende, weniger geltende Note der vorhergehenden oder nachfolgenden an Wert gleich gemacht werden oder dass eine an Wert größere Note den dritten Teil ihrer Geltung verlieren sollte (in der geraden Taktart nie vorkommend). [Häuser Musikalisches Lexikon 1833a, 9]