Accidentia notularum (1865)

Accidentia notularum. Bei den alten Mensuralisten die Vermehrung oder Verminderung des Wertes, welche unter demselben Taktzeichen mit einer Note in gewissen Fällen vorzunehmen war. Ein Notenwert konnte zum Zwecke der Herstellung eines dreiteiligen Taktes durch Alteration verdoppelt werden (siehe Mensuralnotenschrift); und wiederum konnten perfekte Noten durch Imperfektion mittels Schwärzung oder anderer Noten oder Pausen den drittel Teil oder weniger von ihrem Wert verlieren. Jenes Vermehren des Wertes durch Alteration und dieses Vermindern desselben durch Imperfektion ist die Accidentia notularum. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 18]