Tempo (1882)

Tempo (italienisch, "Zeit"), Zeitmaß, die Bestimmung, welche im einzelnen Fall die absolute Geltung der Notenwerte regelt. Vor dem 17. Jahrhundert waren die Mittel, ein verschiedenes Tempo zu fordern, sehr beschränkt. Die Noten hatten aber damals eine ziemlich bestimmte mittlere Geltung, den "integer valor", der sich indessen im Lauf der Jahrhunderte sehr verschob, so dass man heute bei Übertragungen von Musikwerken des 16. Jahrhunderts die Werte wenigstens auf die Hälfte, bei denen des 14.-15. Jahrhunderts auf den vierten Teil und bei noch älteren auf den achten Teil reduzieren muss, wenn man ein ungefähr richtiges Bild gewinnen will. Um 1600 kamen die noch heute üblichen Bestimmungen: Allegro, Adagio, Andante auf, denen sich bald Presto und die Unterarten: Allegretto, Andantino, Prestissimo zugesellten. Da sich im Gebrauch dieser Bezeichnungen vielfach Willkür einschlich, so sann man gegen das Ende des 17. Jahrhunderts auf absolute, invariable Bestimmungen und gelangte zur Erfindung des Metronomen.

Vielfach sind heute auch Tempobestimmungen beliebt, die auf Tonstücke von bestimmtem Charakter der Bewegungsart hinweisen, so Tempo di marcia (Marschtempo = Andante), Tempo di minuetto (Menuett-Tempo, etwa = Allegretto) usw. [Riemann Musik-Lexikon 1882, 910]