Obligat (1865)
Obligat, obligato, obligé (gebunden), heißt eine dem Hauptgesang eines Tonstückes beigegebene, seinen Ausdruck unterstützende und vervollständigende Stimme, die so mit ihm verflochten ist, dass sie ohne Verstümmelung des ganzen Tonbildes nicht fortbleiben darf. So zum Beispiel die in der älteren Arie sehr gewöhnliche, mit dem Gesang duettierende Instrumentalsolostimme, die man auch konzertierende Stimme nennt - in welchem Sinn dann der Ausdruck con Violino, Flauto etc. obligato zu verstehen ist.
Ursprünglich gehört der Terminus der in fugenmäßigem oder imitierendem, also an feste Themen gebundenen Schreibart an, eine an ein Thema oder Motiv gebundene Stimme. Der Contrappunto obligato ist ein solcher, der mit einer festen Figur gegen den Cantus firmus sich bewegt. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 623]