Kammerregister (1865)

Kammerregister. In alten im Chortone stehenden Orgeln hatte man zuweilen eine oder mehrere Stimmen, welche in den Kammerton gestimmt waren, um bei Begleitung der Kirchenmusiken mit anderen im Kammertone stehenden Instrumenten zugleich gebraucht werden zu können, ohne dass der Organist genötigt wurde zu transponieren. Diese Stimmen hießen Kammerregister. [Dommer Musikalisches Lexicon 1865, 469]